Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Bodewig Dressage GbR

Stand: Januar 2026


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Beritt, die Ausbildung, Betreuung sowie ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit Pferden zwischen der Bodewig Dressage GbR, vertreten durch Corinna und Robinson Bodewig (nachfolgend „Bodewig Dressage“), und ihren Kunden (nachfolgend „Eigentümer“), sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Sie gelten ergänzend für Lehrgangsteilnahmen.


2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem jeweils individuell geschlossenen Berittvertrag. Ergänzend gelten diese AGB. Die Ausbildung und Betreuung (Beritt) erfolgt durch Bodewig Dressage ausschließlich auf der Reitanlage Dressurstall Gut Mödrath (An Burg Mödrath 4 - 50171 Kerpen). Bodewig Dressage ist nicht Betreiber der Reitanlage.


3. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Verträge werden – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten geschlossen.
  2. Die Kündigung kann beidseitig mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich erfolgen.
  3. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend, eine Kündigung via WhatsApp oder SMS genügt nicht.
  4. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Die vorzeitige Abholung des Pferdes lässt die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bis zum Ende des Vertragsverhältnisses unberührt.


Bodewig Dressage ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: 


– groben oder wiederholten Verstößen gegen die Verhaltens- und Etikette-Regeln,
– respektlosem, beleidigendem oder aggressivem Verhalten gegenüber Bereitern, Mitarbeitern oder Dritten,
– nachhaltiger Störung des Betriebsablaufs,
– Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen trotz Mahnung,
– Verstößen gegen tierschutzrechtliche Grundsätze oder Anweisungen des Fachpersonals.


In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung unberührt.


4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für Berittverträge ist monatlich im Voraus fällig, spätestens zum 1. Werktag des jeweiligen Monats, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Unterricht, Einzelstunden und Lehrgänge sind entweder unmittelbar vor Ort über das SUMUP-Zahlungssystem (alle von SUMUP akzeptierten Zahlungsmittel) oder per Rechnung im Anschluss an die Leistung zu begleichen.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist Bodewig Dressage berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann Bodewig Dressage die Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich aussetzen oder den Vertrag außerordentlich kündigen.


5. Leistungsbestandteile

  1. Die genauen Leistungen (z. B. Anzahl der wöchentlichen Einheiten, Nutzung von Therapiegeräten, Unterricht) sind dem jeweils gewählten Paket bzw. Vertrag zu entnehmen.
  2. Zusätzliche Leistungen wie Koppelgang (nur sonntags)TherapiedeckenLaufbandLongierenSonderpflegeZusatztraining u. Ä. sind zubuchbar und werden separat berechnet, sofern sie nicht im Paket enthalten sind.
  3. Eine bestimmte Trainingsmethode oder ein Erfolg im Sinne einer Leistungsgarantie wird nicht geschuldet.


6. Unterbringung und Kooperation mit Drittbetrieben

  1. Die Einstallung des Pferdes erfolgt ausschließlich im Dressurstall Gut Mödrath, An Burg Mödrath 4, 50171 Kerpen. Der Pensionsvertrag wird direkt mit dem Betreiber des Stalls geschlossen.
  2. Eine Kündigung des Berittvertrags entbindet nicht automatisch von der Verpflichtung zur fristgerechten Kündigung des Pensionsvertrags.
  3. Bodewig Dressage übernimmt keine Haftung für Leistungen Dritter (z. B. Stallbetreiber, Tierärzte, Transporteure).


7. Pflichten des Eigentümers

  1. Der Eigentümer verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen Angabe des Gesundheitszustandes und besonderer Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes.
  2. Es besteht eine Pflicht zur Vorlage eines gültigen Impfnachweises inkl. Herpes-Schutz, regelmäßiger Entwurmung und zur Tierhalterhaftpflichtversicherung mit Fremdreiterdeckung.
  3. Änderungen in Bezug auf Gesundheitsstatus oder Versicherungsschutz sind Bodewig Dressage unverzüglich mitzuteilen.


8. Verhinderung oder Ausfallzeiten

a) Ausfall des Bereiters:

  1. Bei Urlaub (max. 4 Wochen/Jahr) oder Krankheit der Bereiter wird das Pferd durch einen qualifizierten Vertreter betreut.
  2. Ist kein Vertreter verfügbar, erfolgt bei über 4 Wochen Ausfall eine anteilige Vergütungskürzung.
  3. Dauert der Ausfall länger als 2 Wochen über die 4 Wochen hinaus an, ist eine Sonderkündigung mit 2 Wochen Frist zum Monatsende möglich.


b) Ausfall des Pferdes / Eigentümer:

  1. Bei bis zu 2 Wochen Ausfall erfolgt keine Rückerstattung oder Rabattierung.
  2. Ist das Pferd infolge einer Erkrankung oder Verletzung für den vorgesehenen Trainingszweck nicht nutzbar und kann kein geeigneter Vertreter zur Verfügung gestellt werden, so wird ab dem 15. Kalendertag der Nichtnutzbarkeit eine anteilige Vergütungskürzung in Höhe von 30 % auf die folgende Monatsrechnung gewährt. Ein Anspruch auf Rückzahlung für bereits geleistete Monatsvergütung besteht nicht.


9. Tierärztliche Maßnahmen und Notfälle

  1. Im Notfall sind die Bereiter berechtigt, im Sinne des Pferdes tierärztliche Maßnahmen zu veranlassen, auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Eigentümer, sofern dieser nicht erreichbar ist.
  2. Die Kosten für tierärztliche Leistungen, Impfungen, Entwurmungen, Transporte, Klinikaufenthalte etc. trägt der Eigentümer.
  3. Eine Vertrauensperson kann im Vertrag benannt werden.


10. Haftung

  1. Bodewig Dressage haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Für Schäden durch das Pferd haftet ausschließlich der Eigentümer.
  3. Ein umfassender Haftungsausschluss und Haftungsverzicht wird im individuellen Vertrag geregelt.
  4. Der Eigentümer stellt Bodewig Dressage von allen Ansprüchen Dritter frei.


11. Nutzung von Bild- und Videomaterial

  1. Bodewig Dressage ist berechtigt, Bild- und Videomaterial des Pferdes für eigene Zwecke (z. B. Website, Instagram, Fachartikel, Werbemittel) zu verwenden.
  2. Der Eigentümer kann der Verwendung schriftlich widersprechen.


12. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten des Eigentümers und pferdebezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet und u. a. in Notion (USA), Apple iCloud (USA), Lexware (D), SUMUP Payments Limited (Zahlungsabwicklung) und internen Systemen von BODEWIG DRESSAGE gespeichert.
  2. Es gelten die Datenschutzregelungen gemäß der Datenschutzerklärung von Bodewig Dressage.
  3. Die Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
  4. Mit Vertragsabschluss willigt der Eigentümer der Verarbeitung und elektronischen Kommunikation (z. B. per WhatsApp, E-Mail) ein.


13. Verhaltens- und Etikette-Regeln

  1. Auf der Reitanlage gilt ein respektvoller Umgang mit Mensch und Tier.
  2. Den Anweisungen des Stall- und Bereiterpersonals ist Folge zu leisten.
  3. Das Betreten der Stallungen und der Anlage durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung.
  4. Das Fotografieren und Filmen durch Kunden oder Besucher ist nur nach Absprache erlaubt.
  5. Eigenmächtiges Füttern oder Verstellen von Pferden ist untersagt.


14. Stornierungsbedingungen

a) Vor Vertragsbeginn (Beritt):

  • Bis 4 Wochen vor Beginn: 50 % des Monatspreises
  • Bis 2 Wochen vor Beginn: 80 %
  • Ab 14 Tage vor Beginn: 100 %

b) Nach Vertragsbeginn (Beritt):

Stornierung nur durch reguläre Kündigung möglich. Die Vergütung für den laufenden Monat bleibt geschuldet.


c) Stornierung durch Bodewig Dressage:

Bei höherer Gewalt oder gravierenden Gründen kann der Vertrag ohne Stornogebühr beendet oder vorübergehend ausgesetzt werden.

d) Lehrgangsteilnahme:

Wichtiger Hinweis zur Lehrgangsteilnahme

Für alle Lehrgänge bei BODEWIG DRESSAGE gilt bei einer Absage…

  • …innerhalb von 72 Stunden vor Lehrgangsbeginn und ohne einen geeigneten Ersatzreiter, fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Lehrgangsgebühr an.
  • …innerhalb von 24 Stunden vor Lehrgangsbeginn und ohne Ersatz, ist die vollständige Lehrgangsgebühr zu entrichten.

Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen – in diesem Fall entstehen keine Kosten.


14. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist der Sitz von Bodewig Dressage in 50169 Kerpen.


15. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Eigentümer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder per E-Mail geschlossen wurde, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB, sobald Bodewig Dressage mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt.


16. Änderungen der AGB

Bodewig Dressage behält sich vor, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern.

Änderungen werden dem Eigentümer in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Eigentümer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, gelten die Änderungen als akzeptiert.


17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.